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HESS Münzrollengeber und Münzeinzahler erfüllen als erste am Markt EU-Verordnung 1338/2001

Seit dem 01.01.2018 gilt die EU-Verordnung 1338/2001 auch bei Münzrollengebern und SB-Münzeinzahlern. Sie dient dem Schutz gegen Geldfälschung. Genau genommen besagt die Verordnung, dass Münzen sowie Banknoten vor Wiederausgabe geprüft werden müssen. Dies bedeutet, dass Banknoten und Münzen, die fälschungsverdächtig sind oder deren Echtheit nicht eindeutig festgestellt werden konnte, einbehalten werden müssen. Demnach müssen Münzeinzahler und Münzrollengeber der neuen Verordnung entsprechen.

Als Marktführer im Bereich Münzgeldautomation haben wir uns dieser komplexen Herausforderung frühzeitig gestellt und eine praxisgerechte Lösung für die rechtskonforme und wirtschaftliche Umsetzung entwickelt: Unseren Münzrollengeber HESS CoinRoll 123. 

Wir freuen uns Ihnen anbei unseren Bericht zum Thema „Die EU-Verordnung 1338 gilt auch für Münzrollengeber“ aus der aktuellen Ausgabe der gi Geldinstitute (06/2017) präsentieren zu dürfen und wünschen viel Spaß beim Lesen!

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